Ambulante Kodierrichtlinien
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz war die KBV beauftragt worden, verbindliche Vorgaben zum Kodieren zu erstellen und zum 1. Januar 2022 einzuführen. So wurde ein System zur Verschlüsselung von ICD-Diagnosen für die ambulant behandelten Erkrankungen zur Verfügung gestellt. Die ambulanten Kodierrichtlinien sind ein wichtiger Bestandteil der korrekten Abrechnung von Leistungen im ambulanten Bereich und sorgen dafür, dass die Daten korrekt erfasst und verarbeitet werden. Dieses wurde schon Anfang 2022 in ID DIACOS® mit den vorgegebenen Pflichtfunktionen und einem von der KBV vorgegebenen Regelwerk implementiert.
Die offizielle Zertifizierung seitens der KBV erfolgte Anfang dieses Jahres. Durch die Zertifizierung ist es nun möglich, über das in ID DIACOS® implementierte Regelwerk vor der Übermittlung der Abrechnung an die KBV die Verschlüsselung überprüfen zu lassen.
Die Abrechnung erfolgt hierbei weiterhin über das im Krankenhaus genutzte Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. ambulante Abrechnungssystem. ID DIACOS® stellt darüber hinaus Funktionen und Workflows zur Überprüfung zur Verfügung.
Die Nutzung des Regelsystems in ID DIACOS® kann von jedem Kunden erfolgen und von jedem KIS eingebunden bzw. genutzt werden. Für Kunden mit einem SAP-System gibt es bereits abgestimmte Workflows zur Nutzung des Regelwerkes.
Auch andere KIS-Anbieter können die Funktionen des Regelwerkes nutzen. Für die Integration sind eventuell weitere datentechnische Schnittstellen erforderlich (z. B. HL7-Schnittstelle für die Bereitstellung von quartalsübergreifenden Fallinformationen).
„Wir freuen uns, unseren Kunden und Partnern diese Funktion nun KBV-zertifiziert zur Verfügung stellen zu können“, sagt Joachim Meyer zu Wendischhoff, Leiter des Geschäftsbereichs Medizin bei ID. Die Einbindung der ambulanten Kodierrichtlinien ist ein wichtiger Schritt für die Qualitätssicherung der Diagnosendokumentation und eine wesentliche Unterstützung seitens ID für die zunehmende Ambulantisierung in der Medizin.“